FAQs

Häufig gestellte Fragen

Welche Möglichkeit habe ich zu bezahlen? Was übernimmt meine Krankenkasse?

Selbstzahler
Sie bezahlen bar zu Beginn der Sitzung. Der Umfang wird in Bezug auf Anliegen, Anzahl an Personen und Zeitumfang festgelegt.

Privatpatienten / BG-Versicherte
Sie informieren sich im Vorhinein bei Ihrer Privatversicherung nach den Kostenübernahmemodalitäten für Psychotherapie; nicht alle Kassen übernehmen den vollen Betrag. Ich stelle Ihnen eine Rechnung, die Sie erst selbst begleichen und dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Der Betrag richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung (GOP).

Kassenpatienten, gesetzlich versichert
Sie haben ein Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten: Drei Sprechstunden und vier probatorische Sitzungen können über Ihre Krankenversichertenkarte abgerechnet werden. Bitte bringen Sie einen Überweisungsschein zur Psychotherapie von Ihrem Hausarzt mit. Danach stellen wir ggf. gemeinsam einen Antrag auf Kassenübernahme für eine Psychotherapie.

Ich möchte eine ambulante Psychotherapie bei Ihnen beginnen. Was muss ich tun?

Sie rufen an und erhalten zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch, in der Sie die Möglichkeit haben, Ihr Anliegen zu schildern. Ich informiere Sie über die von mir angewandten Behandlungsmethoden und das Antragsverfahren. Nach diesem ersten Gespräch entscheiden Sie und ich, ob wir weitere probatorische Sitzungen vereinbaren, um eine Therapie zu beantragen.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte und einen Überweisungsschein zur Psychotherapie von Ihrem Hausarzt mit. In der Regel erstatten die privaten Krankenversicherungen die Kosten für Psychotherapie nach Vorlage der Rechnung. Als Privatversicherte sollten Sie vor Therapiebeginn klären, ob und in welchem Umfang ambulante Psychotherapie im Leistungskatalog Ihres Versicherungsvertrages enthalten ist.

Wenn Sie Ihre Psychotherapie selbst bezahlen wollen, richtet sich das Honorar nach der für alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gültigen Gebührenordnung (GOP).

Wie lange muss ich auf einen Therapieplatz warten?

Die Wartezeit für einen Therapieplatz ist abhängig davon, wann Sie Termine wahrnehmen können. Wenn Sie zeitlich flexibel sind, kann ich Ihnen schneller einen Platz anbieten.

Mit einer längeren Wartezeit müssen Sie rechnen, wenn Sie auf bestimmte Zeiten, wie Termine in den Abendstunden, festgelegt sind. Über die aktuellen Wartezeiten können Sie sich in meinen telefonischen Sprechzeiten informieren.

Wann wird eine ambulante Psychotherapie von den Krankenkassen bewilligt?

Ich besitze die Kassenzulassung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, rechne ich über Ihre Krankenversicherungskarte ab.
Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, stelle ich Ihnen die Kosten der Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Ihre Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten gemäß den Bedingungen Ihres Krankenversicherungsvertrages.
Sowohl Einzel- als auch Gruppentherapie sind Versicherungsleistungen.
In der Einzeltherapie kann die Einbeziehung einer Bezugsperson (Partner, Kind, Eltern) sinnvoll sein. In der Therapie mit Kindern und Jugendlichen ist diese obligatorisch. Auch diese Sitzungen werden von der Krankenkasse bezahlt.
Für einen Antrag auf Psychotherapie bei den gesetzlichen Krankenkassen benötigen Sie den Konsiliarbericht eines Arztes. Das entsprechende Formular erhalten Sie von mir.
Wir entscheiden gemeinsam, ob eine Kurzzeit- oder eine Langzeitpsychotherapie ausreichend sein wird. Für die Langzeittherapie erstelle ich einen anonymisierten Bericht, der zusammen mit Ihrem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die Krankenkasse leitet den Bericht an einen Gutachter weiter, der eine Empfehlung abgibt.
Die privaten Krankenversicherungen haben keine einheitlichen Antragsverfahren. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die meisten privaten Versicherungen erstatten die Kosten für Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin oder einem Psychologischen Psychotherapeuten, die oder der im Psychotherapeuten/Arztregister eingetragen ist.

Was mache ich, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte mindestens zwei Werktage vorher mit. Für den Fall, dass Sie kurzfristiger absagen, wird Ihnen das mit mir vereinbarte Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

Was ist tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – auch psychodynamische Therapie genannt- geht von der aktuellen Störung aus, unter der die Patientin/der Patient leidet. Sie stellt einen Verständnis- und Erlebenszusammenhang her zu verinnerlichten Konflikten, die in der Lebensgeschichte der Patientin / des Patienten verwurzelt sind, und führt zu konstruktiven Veränderungen. Die Patientin / der Patient wird befähigt, mit dem neu gewonnenen Selbst-Verständnis ihr bzw. sein Leben zufriedenstellender und gesünder zu gestalten.

Wie lange dauert eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?

In den ersten Sitzungen haben Sie noch einmal die Möglichkeit, die Therapeutin/ den Therapeuten und ihre/ seine Arbeitsweise kennen zu lernen. Die weiteren Sitzungen finden meist einmal wöchentlich an einem festen Termin statt. Gegen Ende der Therapie und nach Absprache können die Abstände zwischen den Terminen auch vierzehn Tage oder mehr betragen.

Eine Kurzzeittherapie umfasst 2×12 Sitzungen. Danach kann sie, falls erforderlich, in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Eine tiefenpsychologisch fundiert Langzeittherapie kann bis zu 100 Sitzungen dauern. Eine Verlängerung darüber hinaus ist möglich, ebenso wie eine frühere Beendigung der therapeutischen Arbeit.